In NRW ist im Zuge des Bauantrages ein Barrierefrei-Konzept gemäß § 9a BauPrüVO NRW vorzulegen.

Hier heißt es:

„Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 sind, ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen.“

Das Barrierefrei-Konzept ist eine schutzzielorientierte objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Im Jahr 2023 wurde für ein Bürogebäude mit Tiefgarage ein Konzept erarbeitet und eingereicht.

Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage – Barrierefrei-Konzept nach
§ 9a BauPrüVO NRW

Standort:Köln
Bauherr:Objektgesellschaft
Vitalisstraße Köln
Projektstand:abgeschlossen 03-2023
Bearbeitung:Markus Donhauser

Die vorliegende Untersuchung hat den Zweck, die Überlegungen zur Barrierefreiheit in der Vorentwurfsphase der Gesamtschule AWC in Köln Kalk im Hinblick auf ein späteres Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO zu dokumentieren.

Untersuchung zur Barrierefreiheit im Hinblick auf ein späteres
Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO

Standort:Gesamtschule AWC Kalk – Köln
Bauherr:GOLDBECK West GmbH
NL Büro- und Schulgebäude
Projektstand:abgeschlossen 09-2022
Bearbeitung:Markus Donhauser

In NRW ist im Zuge des Bauantrages ein Barrierefrei-Konzept gemäß § 9a BauPrüVO NRW vorzulegen.

Hier heißt es:

„Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 sind, ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen.“

Das Barrierefrei-Konzept ist eine schutzzielorientierte objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Im Jahr 2022 wurde für die Gesamtschule Bregenzer Straße in Monheim am Rhein ein Konzept erarbeitet und eingereicht.

Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO NRW

Standort:Gesamtschule Bregenzer Straße
Monheim am Rhein
Bauherr:GOLDBECK West GmbH
Projektstand:abgeschlossen 08-2022
Bearbeitung:Markus Donhauser

Die vorliegende Untersuchung hat den Zweck, die Überlegungen zur Barrierefreiheit in der Vorentwurfsphase der Gesamtschule Am Waldschlösschen in Neviges im Hinblick auf ein späteres Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO zu dokumentieren.

Untersuchung zur Barrierefreiheit im Hinblick auf ein späteres
Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO

Standort:Gesamtschule
Am Waldschlösschen Neviges
Bauherr:GOLDBECK West GmbH
NL Büro- und Schulgebäude
Projektstand:abgeschlossen 05-2022
Bearbeitung:Markus Donhauser

In NRW ist im Zuge des Bauantrages ein Barrierefrei-Konzept gemäß § 9a BauPrüVO NRW vorzulegen.

Hier heißt es:

„Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 sind, ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen.“

Das Barrierefrei-Konzept ist eine schutzzielorientierte objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Von August bis November wurde für die Grundschule Pfingsterfeld in Monheim am Rhein ein Konzept erarbeitet und eingereicht.

Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO NRW

Standort:Grundschule Pfingsterfeld
Monheim am Rhein
Bauherr:GOLDBECK West GmbH
Projektstand:abgeschlossen 11-2021
Bearbeitung:Markus Donhauser

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