In NRW ist im Zuge des Bauantrages ein Barrierefrei-Konzept gemäß § 9a BauPrüVO NRW vorzulegen.

Hier heißt es:

„Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 sind, ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen.“

Das Barrierefrei-Konzept ist eine schutzzielorientierte objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Im Jahr 2022 wurde für die Gesamtschule Bregenzer Straße in Monheim am Rhein ein Konzept erarbeitet und eingereicht.

Barrierefrei-Konzept nach § 9a BauPrüVO NRW

Standort:Gesamtschule Bregenzer Straße
Monheim am Rhein
Bauherr:GOLDBECK West GmbH
Projektstand:abgeschlossen 08-2022
Bearbeitung:Markus Donhauser

Theme: Overlay by Kaira