In NRW ist im Zuge des Bauantrages ein Barrierefrei-Konzept gemäß § 9a BauPrüVO NRW vorzulegen.
Hier heißt es:
„Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 sind, ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen.“
Das Barrierefrei-Konzept ist eine schutzzielorientierte objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Im Jahr 2023 wurde für ein Bürogebäude mit Tiefgarage ein Konzept erarbeitet und eingereicht.
Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage – Barrierefrei-Konzept nach
§ 9a BauPrüVO NRW
Standort: | Köln |
Bauherr: | Objektgesellschaft Vitalisstraße Köln |
Projektstand: | abgeschlossen 03-2023 |
Bearbeitung: | Markus Donhauser |