Seit 2003 konnten wir mit klassisch generalistischem Anspruch vom Einfamilienhaus bis zum Pferdehof verschiedenste Architektur-Disziplinen bearbeiten und zu einem guten Ende bringen.

Parallel haben sich durch gehäufte Beauftragungen, konzentrierte Bearbeitung und besonderes Fachwissen über die Jahre Spezialisierungen ergeben. Gerne möchten wir Sie auf unsere besonderen Kompetenzen hinweisen:

  • Wohnen für ältere Menschen
  • Barrierefreies Bauen
  • Entwicklungskonzepte und Gutachten
  • Gremienarbeit

Wohnen für ältere Menschen

Bereits seit Mitte der 90er Jahre beschäftigen wir uns mit Wohnformen für ältere Menschen. In diesen zurückliegenden dreißig Jahren hat sich das Wohnangebot für ältere Menschen stark individualisiert.

Betreutes Wohnen wurde in den Anfangsjahren mit einem möglichst umfangreichen Angebot an wohnbegleitenden Dienstleistungen versehen. Dieser Trend hat sich umgekehrt, die Betreuungspauschalen sollen entsprechend ihrer Akzeptanz möglichst günstig gehalten werden. Weniger ist hier mehr, oftmals wird barrierefreier Wohnraum ohne weitere Betreuung nachgefragt. Ein mittlerweile flächendeckendes ambulantes Angebot macht dies durchaus möglich. Die Wohnungsanpassung der oft lange bewohnten Immobilie erspart den Bewohnern einen Umzug in eine neue Wohnform und erlaubt den Verbleib im gewohnten Umfeld.

Völlig neu entstanden sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für höchstens 12 Bewohner. Die pflegerische Versorgung kann – wenngleich ambulant erbracht – der einer stationären Einrichtung entsprechen, die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Bewohner und Angehörigen unterscheidet diese Wohnform dennoch nachhaltig von klassischen Pflegeeinrichtungen. Seit einigen Jahren werden Tagespflegeeinrichtungen, oft kombiniert mit anderen Wohn- und Versorgungsangeboten verstärkt nachgefragt. Pflegende Angehörige werden entlastet oder müssen ihre berufliche Laufbahn nicht völlig aufgeben, während der zu Betreuende tags – oder selten auch nachts – gut versorgt ist. Kurzzeitpflege wird derzeit hauptsächlich eingestreut in stationären Einrichtungen angeboten, der politische Wille, solitäre Kurzzeiteinrichtungen zu etablieren, drückt sich 2020 in einem Förderprogramm aus.

Das außerstationäre Wohnangebot hat sich den geänderten Wohnansprüchen der „neuen Alten“ angepasst. Unverändert gilt jedoch, dass ein Lebensabend in stationären Einrichtungen der Pflege den Wenigsten erstrebenswert erscheint. Dies ist aus der Sicht eines meist gesunden und demenziell nicht veränderten Menschen auch nachvollziehbar. Das Einzugsalter in eine stationäre Einrichtung von fast Mitte 80 macht jedoch klar, dass moderne Häuser zunehmend Wohnorte für schwer pflegebedürftige und überwiegend demente Bewohner sind. Die Öffnung der Häuser ins Quartier und die Auseinandersetzung mit demenzsensibler Architektur stellen hier die Herausforderung der nächsten Jahre dar. Viele bestehende Pflegeeinrichtungen müssen in den nächsten Jahren diesen neuen Anforderungen und der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden, Weiterentwicklung, Anpassung und Neustrukturierung bestehender Häuser wird uns die nächsten Jahre an vielen Orten beschäftigen.

Barrierefreies Bauen

Der Abbau von Barrieren und die damit mögliche Teilhabe Aller am öffentlichen Leben darf als breiter gesamtgesellschaftlicher Konsens und Mehrwert betrachtet werden. Wir entwickeln in unserem Büro barrierefreie Lösungen vom Städtebau bis zum Treppendetail. Ziel ist dabei immer eine möglichst selbstverständliche Ausformung. Bauliche Barrierefreiheit ist nach unserem Verständnis kein solitäres architektonisches Thema, sondern vielmehr ein selbstverständliches Feature. Eine Unterscheidung in barrierefreier und ’normaler‘ Ausbildung ist im Sinne eines ‚Design for all‘ wenn möglich zu vermeiden. Wir versuchen immer, eine praktikable und gleichzeitig ästhetische Lösung für alle umzusetzen.

Mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen in fast allen Bundesländern in Deutschland Neubauten zumindest teilweise barrierefrei sein. Barrierefreies Wohnen konnten wir bislang für Menschen mit Behinderung und mit erworbener Hirnschädigung an drei Standorten umsetzen. Die Interpretation und Auslegung des neuen Teilhabegesetzes wirft hier neue und spannende Fragen auf. Wir unterstützen den politischen und gesellschaftlichen Willen, inklusive Schul-und Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Der barrierefreie Umbau der vorhandenen Schullandschaft und die Schaffung eines inklusiven Tagesbetreuungsangebotes für Kinder fordern insbesondere im Bestand kreative Lösungen um Praktikabilität bei vertretbaren Kosten gewährleisten zu können. Durch Umbauten in teils historischen und denkmalgeschützten Gebäuden entstand ein barrierefreies Arbeitsumfeld für Mitarbeiter und Besucher. Auch im Kultur- und Freizeitbereich konnten wir unseren Beitrag zu einer Teilhabe aller am öffentlichen Leben leisten.

Entwicklungskonzepte und Gutachten

Neben der klassischen Projektentwicklung konnten wir in den letzten Jahren vielerorts sozialräumliche Konzepte erarbeiten und oft gemeinsam mit Partnern aus einer Idee eine tragfähige und umsetzbare Lösung entwickeln. Die speziellen Kenntnisse zu den Landesheimgesetzen führten zu einer Vielzahl von Gutachten in Bayern (AVPflWoqG) und Baden-Württemberg (LHeimBauVO). Nach oben genannten Rechtsvorschriften müssen alle bestehenden stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe den aktuellen baulichen Vorschriften entsprechen oder in zu verhandelnder Frist anpasst werden. Dabei stellt sich oft die Frage, ob eine weitere Investition in die vorhandene Immobilie sinnvoll und nachhaltig ist. Wir beraten Sie zu Fragen der baulichen Entwicklung vom Umbau über die Umstrukturierung bis hin zum Neubau.

Gremienarbeit

Herr Donhauser beschäftigt sich als freier Berater der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer und als Mitglied des Normenausschusses  NA 005-01-11 AA ‚Barrierefreies Bauen‘ seit vielen Jahren intensiv mit unterschiedlichsten Fragestellungen zur Barrierefreiheit. Eine intelligente Schutzzielinterpretation, basierend auf einer profunden Kenntnis der einschlägigen Regelwerke erlaubt die Entwicklung und Umsetzung von kreativen Lösungen.

Vermutlich bereits im Jahr 2020 wird eine europäische Norm zum barrierefreien Bauen, die EN17210 erscheinen. Alle nationalen Vorgaben müssen in Übereinstimmung mit der europäischen Regelung gebracht werden. Eine Vielzahl von neuen Fragestellungen werden hier zu klären sein, fragen Sie uns nach Antworten!

Die Expertise im Bereich der Barrierefreiheit führte zu einer regen Referententätigkeit, u. a. für die Akademie der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Verwaltungsschule, der Europäischen Akademie für Steuern und Recht und dem Rudolf Müller Verlag.

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